VOLKSBILDUNG - Bildungskatastrophe frühe Schülertrennung

Das liberale Reichsvolksschulgesetz 1869 bringt die dreijährige Bürgerschule hervor. Der Widerstand gegen dieses Pflichtschulgesetzwerk ist groß. Die Ständisch- Konservativen, die Konfessionellen und Föderalisten haben gegen die gottlose Neuschule Stellung bezogen. Eine heute noch in gewandelter Form oft zu höhrende Argumentation, dass nach mehr an Bildung niemand mehr arbeiten will. Man fürchtet sich vor gelehrten Bauernkindern, nach der achtjährigen Schulpflicht.

Die Bildung soll den ganzen Menschen erfassen, als modern anmutende bildungspolitische Pläne des Kurzzeit- Unterstaatssekretärs Ernst Freiherr von Feuchtersleben im neu gegründeten Ministeriums des öffentlichen Unterrichts im Revolutionsjahr 1848: Eine Verstaatlichung des gesamten Bildungswesens; Die Befreiung der Schule vor der Bevormundung der Kirche; Die Gleichstellung der Nationalitäten und ein muttersprachlicher Unterricht auf allen Bildungsebenen; Ein Progymnasium durch Zusammenlegung von Bürgerschule, Untergymnasium und Unterrealschule, eine gehobene einheitliche Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen sollte in den größeren Städten entstehen; Es wird erst mit dem 14. Lebensjahr entschieden, ob ein Gymnasium, eine Realschule oder eine Professionsschule als Fachschule oder ein unmittelbarer Übertritt in das bürgerliche Leben erfolgen soll; Das Gymnasium weist auf eine Universität und die Realschule zeigt aúf ein Polytechnisches Institut, als weiterführender Bildungsgang hin.

In Österreich besteht im Gegensatz zu Deutschland bereits seit dem liberalen Reichsvolksschulgesetz 1869 eine Einheitsvolksschule von der ersten bis zur vierten Schulstufe. Auch in Österreich entstehen Gedanken, die Einheitsvolksschule bis zur achten Schulstufe zu erweitern. Die Schulreformabteilung, eine Stabstelle des quasi Unterrichtsministers Otto Glöckel, arbeitet folgenden Schulplan aus: 7. bis 10. Lebensjahr, erste bis vierte Schulstufe vier Jahre eine Grundschule; 11. bis 14. Lebensjahr, fünfte bis achte Schulstufe, vier Jahre eine Einheitsmittelschule, die Allgemeine Mittelschule als Pflichtschule; 15. bis 18. Lebensjahr, neunte bis zwölfte Schulstufe, vier Jahre "Allgemeinbildende Oberschulen": Altsprachliche-, neusprachliche-, mathematisch- naturwissenschaftliche- und deutsche Oberschulen. Eine niedere und eine höhere Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen wird aus politisch- ideologischen Gründen bis in die Gegenwart praktisch einzementiert.

FACHBUCH - wissenschaftlich - grundlegend

Karl Josef Westritschnig 2015

Bildungskatastrophe frühe Schülertrennung. Gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen für Österreich! Saarbrucken, 504 Seiten,

ISBN: 978-3-639-87405-1

Kurzinhalt

  • Neuzeit und ein pädagogischer Realismus
  • Allgemeinbildende niedere und höhere Schulen
  • Glöckel und die Allgemeine Mittelschule
  • Meister und eine Typenvielfalt an Schulen
  • Bürgerschule zur Hauptschule
  • Haupt- und Mittelschule ein politisch- ideologischer Kompromiss
  • Bildungsproblem frühe Schülertrennung
  • Gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen